Schwimmende Modul-Anlegestellen

ELPLAST+” Sp. z o.o. stellt im Rotationsformverfahren schwimmende Anlegestellen-Systeme aus Polyethylen her, die zum Bau von Anlegeplätzen für Kajaks, Tretboote, Yachten, von schwimmenden Bädern, Bühnen, Plattformen usw. bestimmt sind. Die Innovation unserer Lösung besteht im Verzicht auf wenig effiziente Werkstoffe wie Holz und Stahl, die durch ästhetische und wartungsfreie Komponenten aus Kunststoff ersetzt wurden. Diese Komponenten (in Form geschlossener Profile) können zugleich als Schwimmkörper und modulare, schnell zu montierende Bauteile eingesetzt werden. Ihre lange Lebensdauer und ästhetische Optik sowie Sicherheit und hygienische Nutzung übertreffen bisherige Lösungen weitgehend. Neben den oben genannten Kunststoff-Anlegestellen stellen wir auch folgende Produkte her:
  • Auffahrplattformen für Jetskis (NEU!!!)
  • Holzplattformen auf Kunststoffschwimmern
  • Schwimmende Bäder für offene Gewässer
  • Mit Styropor gefüllte Schwimmer unter Konstruktionen für Holzplattformen
Durch Investition in eine Werkstück-Vorbearbeitungslinie können wir Produkte aus Werkstoffen anbieten, die sich durch Langlebigkeit, interessante Farben und Beständigkeit gegen Witterungseinflüsse auszeichnen.

Schwimmende Modul-Anlegestellen

Modułowe pomosty pływające
Beschreibung:
Schwimmende Modul-Anlegestellen werden in zwei Höhen hergestellt: NIEDERBORD-ANLEGESTELLEN (N), bestimmt in...
Anzeigen

Kontaktieren Sie uns

    * Felder mit Sternchen gekennzeichneten Felder sind Pflicht.


    Die im vorstehenden Kontaktformular angegebenen personenbezogenen Daten werden vom Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten „Elplast+” Sp. z o.o. mit Sitz in Jastrzębie-Zdrój, ul. Niepodległości 8. Die Angabe der personenbezogenen Daten ist freiwillig, jedoch notwendig, um die Meldungen bearbeiten zu können. Jeder Person steht das Recht auf Zugang zu ihren Daten und deren Berichtigung zu. Jederzeit können Sie Ihre Zustimmungen widerrufen. Die personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben; eine Ausnahme hiervon sind Dritte, die dazu gesetzlich berechtigt sind.